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Stellungnahme von Gemeindevertreter Ralf zu TOP 1 der GV-Sitzung vom 04.03.2014, zu seiner Befangenheit

Veröffentlicht am 14.06.2014


Vor der Gemeinderatssitzung am 4. März 2014 wurde ich, bezogen auf den TOP 9 zur Meezener Windeignungsfläche, für befangen erklärt. Und zwar auf Grund einer Information der Kommunalaufsichtsbehörde, die auf Anfrage von Herrn Bürgermeister Wehner über Herrn Klug vom Amt Mittelholstein gegeben wurde. Darin wird festgestellt, „dass das Mitglied des Vorstandes (der Bürgerinitiative Naturpark Aukrug), Herr Hartmut Ralf, (im Hinblick auf das Bauleitplanungsverfahren) von der Beratung und Beschlussfassung in den gemeindlichen Gremien auszuschließen ist.“

Auf der darauf folgenden Gemeinderatssitzung am 10. Juni 2014 wollte ich dazu eine Stellungnahme abgeben. Mein Antrag, diese in die Tagesordnung aufzunehmen, wurde aus formalen Gründen, zu deren Stichhaltigkeit hier nichts gesagt werden soll, abgelehnt bzw. erst gar nicht zur Abstimmung zugelassen. So bin ich gezwungen, meine Stellungnahme auf diesem Wege abzugeben.


Stellungnahme

Rechtsanwalt Dr. Badenhop, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hält in einem für eine Meezener Bürgerin verfassten Widerspruchsschreiben meinen Ausschluss von der Beratung und Abstimmung für rechtswidrig.

Die Bürgerinitiative Naturpark Aukrug (BI) wird von der Kommunalaufsichtsbehörde auf Grundlage ihrer Homepage als „nicht rechtsfähiger Verein“ eingestuft. RA Dr. Badenhop führt dagegen an Hand der Gründungssatzung der BI aus, dass die BI überhaupt kein Verein, sondern lediglich eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, abgekürzt, eine BGB-Gesellschaft ist. Insofern trifft der von der Kommunalaufsichtsbehörde angeführte § 22 Abs. 2 Nr. 3 GO auf die Bürgerinitiative nicht zu.

Auch das angenommene „besondere persönliche Interesse an der Erledigung der Angelegenheit“ lässt sich nicht belegen. RA Dr. Badenhop kommt in seinem Schreiben zu dem Schluss:
„Weder Herr Ralf noch die Bürgerinitiative haben einen unmittelbaren Vorteil durch die Beschlussfassung, wie letztlich der Windpark realisiert wird. Weder die persönliche, rechtliche oder wirtschaftliche Lage von Herrn Ralf oder der Bürgerinitiative werden durch die am 04.03.2014 zur Abstimmung gestellten Planungsszenarien berührt. (…) Das bloß allgemeine Interesse der BI an der Entscheidung der Gemeindevertretung reicht nicht aus.“ Das heißt, die Interpretation der Rechtslage durch die Kommunalaufsicht ist die eine − die Auslegung von RA Dr. Badenhop ist eine andere. Eine abschließende Klärung könnte also nur durch ein Verwaltungsgerichtsverfahren herbeigeführt werden. Obwohl die Rechtslage nicht eindeutig ist, wird mir aber vorgeworfen, ich hätte einen gravierenden Formfehler gemacht, ich hätte doch wissen müssen, dass ich als befangen gelte.

Nun zu einem zweiten Punkt:
Bürgermeister Wehner hat laut Niederschrift zur GV-Sitzung vom 04.03.2014 behauptet, dass er mich „vor 8 oder 9 Monaten, noch vor der konstituierenden Sitzung, darüber unterrichtet habe, dass es in Hinblick auf die Vorstandstätigkeit in der BI zu Unstimmigkeiten mit dem § 22 GO kommen könnte, wenn Beratungen und Beschlüsse zum Thema Windeignungsfläche Meezen anstehen.“ Aber so leid es mir tut, dies entspricht nicht der Wahrheit. Karl-Friedrich Wehner hat erst am 17. August 2014, nach dem Vogelschießen beim abendlichen Grillen, im Beisein von Jörg Janoschek, einen möglichen Interessenkonflikt zwischen der Arbeit in der Bürgerinitiative und im Gemeinderat beiläufig angedeutet, ohne Hinweis auf die Gemeindeordnung, geschweige denn auf einen besonderen Paragraphen. Den angeblichen Formfehler habe ich nach dem Eklat umgehend behoben, indem ich mein Vorstandsamt bei der Bürgerinitiative niedergelegt habe. Die Vorgehensweise des Bürgermeisters, ein Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde dem betroffenen Gemeindevertreter 14 Tage lang vorzuenthalten, wird sich schon deshalb nicht mehr wiederholen können, weil Herr Amtsdirektor Landt die Verwaltung angewiesen hat, künftig die betroffene Person, über die ein Gutachten eingeholt wird, mit gleicher Post über das Ergebnis zu informieren.

Ein Letztes:
Eine Antwort auf das Schreiben von RA Dr. Badenhop seitens der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) liegt noch nicht vor. In einem Schreiben an unseren Fraktionsvorsitzenden Jörg Janoschek hat Amtsdirektor Landt bestätigt, „… dass der fragliche Beschluss der Gemeindevertretung vor einer abschließenden Stellungnahme der KAB nicht umgesetzt wird und für den Fall, dass die KAB jetzt zu einem anderen Ergebnis kommen sollte, selbstverständlich alle fraglichen Beschlüsse erneut der Gemeindevertretung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden, um dann auch für diesen Fall die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zu gewährleisten.“

Hartmut Ralf

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