Alternative Wählergemeinschaft Meezen (AWG) Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie
kann nur von der Mitgliederversammlung der Alternativen Wählergemeinschaft Meezen (AWG) geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beitragssätze.
2. Die festgesetzten Beträge werden rückwirkend zum 1. Januar des Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst
wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Erfolgt der
Beschluss nach dem 30.6., werden die festgesetzten Beträge zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben.
§ 3 Beiträge
1. Jedes Mitglied zahlt 12 EUR pro Jahr. Der Betrag kann freiwillig durch eine Spende aufgestockt werden.
2. Das Mitglied überweist jedes Jahr spätestens zum 1. April den fälligen Betrag auf das angegebene
Vereinskonto.
3. Tritt das Mitglied erst nach dem 30.06. der AWG bei, erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
4. Der Jahresbeitrag ist auch dann zu zahlen, wenn ein Mitglied im laufenden Jahr austritt.
§ 4 Verwendung der Mittel
Mit den Mitgliedsbeiträgen und Spenden werden die laufenden Kosten und Vorhaben der AWG finanziert.
§ 5 Vereinskonto
VR Bank Ostholstein Nord-Plön
IBAN: DE40 2139 0008 0002 1497 61
BIC: GENODEF1NSH
Die Kontoführung gehört zum Aufgabenbereich der Schatzmeisterin.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am Tage ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Meezen, den 07. März 2013
gez. Hartmut Ralf
1. Vorsitzender
in der Fassung vom 26.04.2016
Beitragsordnung
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