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Spenden

Die AWG kann sich nicht allein durch Beiträge ihrer Mitglieder (monatlich 1 EUR) finanzieren, sondern ist auf zusätzliche Spenden angewiesen. Daher sind wir für jede Spende dankbar, z.B. durch freiwilliges Aufstocken des Mitgliedsbeitrages oder durch eine Förderspende.

Zuwendungen an politische Parteien und Vereinigungen, also Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu einer Höhe von insgesamt 1650 EUR (3300 EUR bei Ehepaaren) pro Jahr, können nach § 34g Nr. 2 EStG bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die steuerliche Ermäßigung beträgt 50 % der Zuwendungen, das bedeutet: für 1 EURO erhält man 50 CENT Steuerminderung (zurück), auch der jährliche Mitgliedsbeitrag kann sich hierdurch auf 6 EUR verringern.

Wir sind beim Finanzamt Kiel als kommunale Wählervereinigung unter der Steuernummer 20/295/70599 erfasst. Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 21. Juni 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

Überweisen Sie Ihre Spende ggf. bitte an die AWG Meezen
VR Bank Ostholstein Nord-Plön
IBAN: DE40 2139 0008 0002 1497 61 BIC: GENODEF1NSH
Stichwort: AWG-Spende

Eine Spendenbescheinigung für Ihre Einkommensteuererklärung wird Ihnen nach Abschluss des Kalenderjahres unaufgefordert zugestellt.


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