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Anmerkungen der AWG zur Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Dezember 2014

Veröffentlicht am 21.12.2014


Die entscheidende Information dieses Abends beschreiben wir hier in Kurzform.

Ein von der Firma Prokon in Auftrag gegebenes Faunistisches Gutachten für die Poyenberger Fläche hat ergeben, dass dort unter anderen Vogelarten besonders Rotmilane und Seeadler beobachtet wurden. Es wurde von der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), „ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besonders für Rotmilan und Seeadler“ festgestellt. Dadurch kann das Windparkprojekt Poyenberg im Moment nicht realisiert werden. Daraufhin hat Prokon alle derzeitigen Planungen gestoppt.

Die Juwi AG hat sich zu der jetzigen Situation bis heute nicht geäußert, es liegt weder ein vollständiges faunistisches Gutachten vor noch eine Stellungnahme, die erläutert, was die Juwi in Zukunft zu tun gedenkt.

Es ist aber anzunehmen, dass es auf der Meezener Fläche gleichfalls zu einem Planungsstopp kommt. Denn in der Teilfortschreibung von 2012 ist das Meezener Eignungsgebiet Nr. 286 als „gemeinsame Fläche mit Poyenberg (Eignungsgebiet Nr. 285)“ ausgewiesen worden.

Wir, die AWG, haben vom ersten Tag unseres Auftritts in der Öffentlichkeit auf die Schutzwürdigkeit der Windeignungsflächen hingewiesen. Wir sind aber froh, dass von objektiver Seite, durch ein von Prokon in Auftrag gegebenes Gutachten, unsere Meinung untermauert wurde, und verwehren uns nachdrücklich dagegen, uns irgendwelche Verschwörungsaktivitäten zu unterstellen.

Obwohl wir davon ausgehen, dass auch Juwi einen Planungsstopp verfügt, war es nötig, eine Verlängerung der Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 4 „Windpark Meezen“ zu beschließen, da von Seiten der Juwi noch kein Planungsstopp ausgesprochen wurde.

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