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Informationen zu unterschätzten Risiken bei der Verpachtung von Grundstücken für Windenergieanlagen

veröffentlicht am 25.06.2024


Aus gegebenem Anlass möchten wir auf einen Brief der „Bundesinitiative für vernünftige Energiepolitik VERNUNFTKRAFT“ hinweisen, der sich an Landbesitzende richtet, die, z.B. im Buckener Au-Tal, Flächen für 250 Meter hohe Windenergieanlagen verpachten wollen.

„Sehr geehrter Landbesitzer,
die attraktiven Pachtversprechen der Windenergiefirmen (Werber, Projektierer, Investoren, Betreiber) sind oft sehr verlockend – doch könnten für Verpächter von Flächen für Windenergieanlagen (WEA) einige Risiken bestehen, über die wir Sie mit diesem Schreiben gerne informieren möchten.
Wir haben dazu diese möglichen Risiken nach bestimmten Stichworten gegliedert:

• Vorvertrag
• Grunddienstbarkeit
• Verpächterpfandrecht
• Insolvenz der Betreiberfirma
• Rückbaukosten
• Betriebsrisiken
• Steuerliche Fragestellungen


Insgesamt ist das Thema sehr umfassend und kann in einem Brief natürlich nicht abschließend dargestellt werden. Es sind noch weitere, nicht dargestellte Risiken denkbar, da sich einerseits die Rechtslage ständig ändert und andererseits die (Pacht-)Verträge individuell ausgestaltet sind. Die Hinweise in diesem Schreiben dienen daher nur der Sensibilisierung zu möglichen Problemfeldern und stellen keine Rechtsberatung dar.
Wir empfehlen Ihnen daher, einen möglichen Vertrag von einem Fachanwalt sowie einem Steuerberater genauestens prüfen zu lassen.“
Zitat aus: https://www.vernunftkraft.de/de/wp-content/uploads/2023/08/K_eine_Lizenz_zum_Gelddrucken-Brief-Verpaechter2023.pdf


Zum vollständigen Brief
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