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Bericht über die Gemeindevertretersitzung vom 10. Juni 2014
Veröffentlicht am 25.06.2014
Der folgende Text ist kein Protokoll der GV-Sitzung vom 10. Juni 2014, sondern eine Schilderung und Bewertung der Tagesordnungspunkte, die von allgemeinem Interesse sind.
Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf
TOP 2: Änderungsanträge zur Tagesordnung und auf
TOP 13: Windpark Meezen - Aufhebung des Beschlusses vom Tagesordnungspunkt Nr. 9 der Sitzung vom 04.03.2014 und Weiterverfolgung der am 05.02.2013 beschlossenen Bauleitplanungen für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Meezen“.
Zum TOP 2: „Änderungsanträge zur Tagesordnung“ gab es eine kontroverse Diskussion. Hartmut Ralf und seine Fraktionskollegen beantragten eine Änderung der Tagesordnung. Es sollte ihm die Gelegenheit eingeräumt werden, zu seiner angeblichen Befangenheit in der GV-Sitzung vom 04. März 2014 nun endlich Stellung nehmen zu können. Der Bürgermeister lehnte diesen Antrag ab, und zwar aus formalen Gründen, die allerdings am 4. Dezember 2013 in einer vergleichbaren Situation, bei der Stellungnahme von Heinrich Bednarz, keine Rolle gespielt haben. – Manche sind eben gleicher als gleich. Ein weiterer Grund war: Es handele sich um ein „schwebendes Verfahren“, weil noch eine Antwort von Seiten der Kommunalaufsicht auf die Widerspruchsschreiben aussteht. Das ist einfach Unsinn, weil es sich um keinen juristischen Vorgang handelt. Hier wird niemand angeklagt, es wird nur eine abschließende Klärung erwartet. Aus diesen Gründen wurde Hartmut Ralf die Möglichkeit verwehrt, zu seiner möglichen Befangenheit Stellung zu nehmen.
Wir nehmen hier die Gelegenheit wahr, der Öffentlichkeit unsere Haltung und unsere Erkenntnisse dazu ausführlich mitzuteilen. Die Kommunalaufsicht hat Hartmut Ralf für befangen erklärt, weil er im Vorstand einer Bürgerinitiative tätig war, die sich gegen die Errichtung von WEA im Naturpark Aukrug gewehrt hat, und ihm damit einen persönlichen Vorteil unterstellt, den es faktisch hier nicht gibt.
Damit jeder Leser dieser Seite für sich selbst eine Beurteilung von Hartmut Ralfs angeblicher Befangenheit erarbeiten kann, folgt hier ein Auszug aus einem Fach-Kommentar:
„Die Befangenheit greift grundsätzlich nur dann, wenn die Entscheidung des Gemeinderats einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil für einen bestimmten Personenkreis bringen kann. (…)Vorteil ist jede Vergünstigung oder Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Lagen der betroffenen Person.“ (…) Das Mitwirkungsverbot tritt allerdings nur dann ein, wenn der mögliche Vorteil oder Nachteil durch die Entscheidung unmittelbar gegeben sein kann.“ (…) Die Entscheidung über die Befangenheit muss „(…) so eng mit den persönlichen Belangen dieser Person zusammenhängen, dass sie sich auf diese Person zuspitzt und diese in den Mittelpunkt oder im Vordergrund der Entscheidung stehend als Adressat anzusehen ist.“ (Bock, BWGZ 12/2009).
Am Abend des 04. März wurde jedoch nicht darüber abgestimmt, ob in Meezen WEA errichtet werden oder nicht, sondern nur darüber, in welcher Weise ein möglicher Weg zur Errichtung von WEA beschritten werden könnte. Eine wirksame Verhinderung des WEA-Projekts in Meezen durch eine Nein-Stimme von Hartmut Ralf an diesem Abend wäre gar nicht mehr möglich gewesen. Und für Hartmut Ralf entstünde durch die Abwesenheit von WEA in Meezen, wenn er sie denn tatsächlich verhindern könnte, nirgendwo nachweisbarer persönlicher Nutzen, der ihm mit seiner angeblichen Befangenheit aber als Tatsache zugeschrieben wurde, denn das ist der Kern einer Befangenheit in solcher Angelegenheit. Wenn jemand, wie beispielsweise Hartmut Ralf, den Bau von Windparks verhindern wollte, müsste er auch die Mittel und die Macht dazu besitzen. Wie soll das einem einzelnen Menschen gelingen, wenn bei einer solch asymmetrischen Auseinandersetzung seine vereint handelnden Gegner, der Staat, die Windenergie-Industrie und die Gemeinde sind? Viel einfacher ist es im Vergleich damit, einen Windpark zu wollen und dieses Ziel auch zu erreichen, weil die genannten drei Akteure das auch wollen und sie die Mittel und die Macht dazu haben. Landeigentümer jedoch, die ihre Flächen an die Windindustrie verpachten, haben dadurch einen unbestrittenen persönlichen Nutzen, das ist legitim. Die Gruppen der Befürworter und Förderer haben hingegen beide keinen erkennbaren persönlichen Nutzen durch WEA in Meezen - die Gegner aber auch nicht, wenn Meezen von WEA verschont bliebe. Weshalb ist dann nur ein Gegner aber kein Befürworter der WEA befangen? Das Nichtwollen allein nimmt dem Zweifler am Verfahren das Recht, mitentscheiden zu dürfen.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Begeisterung für den Fußball, wäre beispielsweise jeder Torwart auch befangen, denn er versucht, sogar mit körperlichem Einsatz (mit „Gewalt“) zu verhindern, dass der vom Gegner getretene Ball in sein Tor eindringt.
Für den TOP 13 war die wesentliche Grundlage die vorausgegangene Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 21. Mai 2014. Dort hatten die fünf Mitglieder dieses Ausschusses durch den Bürgermeister erfahren, dass juwi die erforderlichen Nachweise, wie die Standorte der Windkraftanlagen erschlossen und der produzierte Strom abgeführt und ins Netz gespeist werden sollen, nicht erbringen kann. Das führt dazu, dass der ursprünglich angestrebte Plan, mittels BImSchG schneller mit dem Bauen beginnen zu können, inzwischen als undurchführbar gelten muss. Somit ist auch der Beschluss vom 4. März, den die Gemeindevertretung gegen die Stimmen der AWG gefasst hat, hinfällig. Nun bleibt nur der Weg, die Bauleitplanung zur Steuerung der Windenergienutzung in der Gemeinde Meezen selbst in die Hand zu nehmen, ein Vorgehen, welches von der AWG schon vor dem 4. März 2014 angestrebt wurde. Dazu ist es nun nötig geworden, dass die Gemeinde finanziell in Vorleistung geht, weil juwi sich monatelang geweigert hat, eine ausgearbeitete Kostenübernahmeerklärung zu unterschreiben. Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss hat sich einstimmig für dieses Verfahren entschieden und dieses als Empfehlung an die Gemeindevertretung weitergeleitet. Aus diesem Vorschlag wurde dann der vorgenannte TOP 13 der GV-Sitzung am 10. Juni 2014.
Nach Erläuterung und Diskussion der entsprechenden Beschlussvorlage hat der Gemeinderat nun einstimmig entschieden, den Beschluss der GV-Sitzung vom 04.03.2014 aufzuheben, und die Weiterverfolgung der am 05.02.2013 beschlossenen Bauleitplanung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Meezen“ in Angriff zu nehmen und das Planungsbüro Sass & Kollegen mit der Planung zu beauftragen.
Die AWG hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, nicht auf die Bauleitplanung zu verzichten, die Steuerung des Vorhabens keinesfalls den Investoren allein zu überlassen.
Unsere Fraktion hat immer betont, dass, wenn die Bevölkerung nun schon wegen des privilegierten Status der Meezener Fläche und der übereilten leichtfertigen Entscheidung des damaligen Gemeinderats, die unvermeidlich gewordene Errichtung von WEA hinnehmen muss, dann gibt es nur den Weg über eine professionell gestaltete Bauleitplanung mit uneingeschränkter Öffentlichkeitsbeteiligung und Veränderungssperre.
Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die WEA in diesem sensiblen Biotop, insbesondere im Niederungsbereich der Buckener Au, nicht gebaut werden sollten, wobei wir mit dieser Meinung nicht alleine stehen. Was uns erwartet, ist die Zerstörung einer Landschaft, Lärm und Schlagschatten und wenige bis keine Einnahmen für die Gemeinde.
Wie wir am 10. Juni 2014 erfuhren, kommen nun auf längere Sicht überhaupt keine Gewerbesteuern von der Windindustrie nach Meezen. Vor einem halben Jahr wurde noch ganz anderes behauptet. So hieß es laut Bürgermeister Wehner und auch Gemeindevertreter Bednarz auf Anfrage von Jörg Janoschek, dass die Gemeinde von den Betreibern der WEA mindestens 70%, wenn nicht sogar 90% der Gewerbesteuer einnehmen würde (siehe Niederschrift der GV-Sitzung am 04.12.2013, S. 10). Dass dies nicht der Fall ist, muss uns jedoch nicht so belasten bei einer momentanen Rücklage von rund 150.000 EUR. Trotzdem würden wir uns mehr Sorgfalt und Sachverstand in diesen Fragen wünschen.
Aber wir hoffen, dass mit Hilfe der Bauleitplanung, der wir alle zugestimmt haben, die Belästigung und gesundheitliche Gefährdung für die Meezener Einwohner und die Beeinträchtigung für die Natur so gering wie möglich gehalten werden können.
Zu den einzelnen Verfahrensschritten der Bauleitplanung
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