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In Sachen Befangenheit: Die Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) des Kreises hält an ihrer Rechtsauffassung fest.
Veröffentlicht am 28.07.2014
Auf die Befangenheits-E-Mail vom 14.02.2014 der KAB an das Amt Mittelholstein und den Meezener Bürgermeister gab es als Reaktion drei unterschiedliche Schreiben an die KAB:
Wie wir erwartet haben, hat die KAB ihre Rechtsauffassung, wie aus ihren Antwortschreiben vom 26.06.2014 hervorgeht, nicht geändert.
Zu den drei Antwortschreiben der Kommunalaufsichtsbehörde
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Das heißt aber nicht, dass dies eine rechtliche Klärung ist. Die kann nur vor einem Verwaltungsgericht erfolgen.
Dazu fehlt uns aber das Geld.
Darüber hinaus bringt uns die Klärung dieses Sachverhalts auch nicht weiter. Denn der Beschluss, der am 04.03.2014 durchgesetzt wurde, indem ein Mitglied der AWG-Fraktion ausgeschlossen wurde, ist inzwischen aufgehoben.
Nachdem am 21.05.2014 der Bau-, Wege- und Umweltausschuss getagt hat, hat am 10.06.2014 die Gemeindevertretung unserem angestrebten Vorgehen zugestimmt,
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