Veröffentlicht am 30.04.2018, ebenfalls in Hohenwestedt-Aktuell / Mittelholstein-Verlag / Nr. 170 - April 2018
Meezen/ Grauel/ Poyenberg.
Die drei im Tal der oberen Buckener Au liegenden Potenzialflächen RDE_162, STE_009 und STE_011 sind im 1. Entwurf von der Landesplanung abgelehnt worden und somit nicht als Windvorranggebiete vorgeschlagen worden. Ausschlaggebend dafür waren folgende Abwägungskriterien:
1. Charakteristischer Landschaftsraum und Naturparkfläche,
2. Potenzielle Beeinträchtigungsbereiche mit besonderer Bedeutung für Großvögel,
3. Nicht sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten u. deren Umgebungsbereiche (Potenzieller Beeinträchtigungsbereich und Prüfbereich),
4. wichtige Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems,
5. archäologisches Kulturdenkmal (Hügelgrab).
Die Gemeinden Meezen, Grauel, Poyenberg und Aukrug haben in ihren Stellungnahmen einhellig diese Entscheidung begrüßt und gingen davon aus, dass sich damit die Windkraft auf ihrem Gebiet, zumindest in der Buckener Au-Niederung, erledigt hätte – weit gefehlt!
Am 29. November 2017 hat sich die Nadeva Wind GmbH aus Glücksburg mit Landeigentümern im Gründerzentrum Hohenwestedt getroffen, ohne die Gemeinden zu informieren. Und – obwohl noch kein 2. Entwurf vorliegt, stellt die Nadeva Wind einen Park mit 30 Windkraftanlagen in Aussicht und macht den Landeigentümern Hoffnung auf Wertschöpfung.
Regionalplan Sachthema Wind, 1. Entwurf vom 6. Dez. 2016 mit abgelehnten Potenzialflächen (blau) und vorgeschlagenen Windvorranggebieten (orange). Nadeva Wind will auf der insgesamt 418 ha großen Potenzialfläche 30 Windkraftanlagen (weiße Kreisringe) errichten, die jeweils 180 m hoch sein sollen.
Am 26. März 2018 hat die Landesregierung den veränderten Windkraft-Kriterienkatalog bekanntgegeben. Dabei wurde der Abstand zu den Siedlungen minimal vergrößert. Aber, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zu erreichen, wurde der Naturschutz aufgeweicht. Der Abstand zu Naturschutzgebieten wurde verringert und der Lebensraum geschützter, aber schlaggefährdeter Großvögel wird nicht mehr von Windkraftanlagen freigehalten, es sei denn, Brutplätze werden nachgewiesen.
Der BUND lehnt in seiner Pressemitteilung vom 27. März 2018 die Verwässerung der Naturschutz-Kriterien ab und schreibt:
„Warum machen wir eigentlich Klimaschutz? Um Menschen und Natur zu schützen! Die Energiewende ist kein Selbstzweck. Die Abstände zu Naturschutzgebieten zu reduzieren und damit zu riskieren, dass noch mehr Vögel in Windparks zu Tode kommen, schüttet das vielbeschworene Kind mit dem Bade aus“, so Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer in Schleswig-Holstein. „Dieses Drehen an den Kriterien, wie auf dem Flohmarkt, wurde nur durch Versprechen der Landesregierung notwendig, die am Ende keinen realen Schutzgewinn für die Anwohner bedeuten. Die Immissionsrichtlinien rücken die Windparks in der Regel sowieso auf die jetzt beschlossene Entfernung. Wieso für diese Nulllösung Vögel und Fledermäuse in Gefahr bringen?“, fragt Eggers weiter.
Der neue Kriterienkatalog sieht unter anderem vor, dass der Abstand von Windparks zu Naturschutzgebieten auf 200 Meter reduziert werden darf. Des Weiteren sind nicht sicher bestätigte Rotmilanhorste in Zukunft völlig ungeschützt, ebenso wie die Flugkorridore von Gänsen zwischen ihren Schlafplätzen und Nahrungsflächen.“
Erfolgreicher Nahrungsflug eines Rotmilans am Ortsrand von Meezen Foto: Tanja Krisch, Meezen
Bisher war der Rotmilan auch ohne sicheren Nachweis seines Nistplatzes geschützt. Deshalb konnte 2014 der von PROKON projektierte Windpark Poyenberg/Meezen wegen der zahlreichen Flüge vor allem von Seeadler und Rotmilan nicht realisiert werden. Da aber das oben unter Nr. 3 aufgeführte Artenschutz-Kriterium mit Prüfauftrag nunmehr von der Jamaika-Koalition ersatzlos gestrichen wurde, ist wohlmöglich mit einer Wiederaufnahme des Projektes zu rechnen.
Darüber hinaus fragt man sich auch, warum immer mehr Windkraftanlagen gebaut werden sollen, wenn schon heute, laut Zahlen der Bundesnetzagentur für 2017, die Verbraucher in Schleswig-Holstein jeden Tag 850.000 EUR für Strom zahlen, den sie nie erhalten haben Die Rotoren werden „abgeregelt“, weil „Stromautobahnen“ fehlen und es keine Speichermöglichkeiten gibt, aber trotzdem werden die Betreiber dank der EEG-Abnahmegarantie bezahlt, für nicht produzierten Strom – Wegwerfstrom und verbranntes Geld.
Erst nach der Kommunalwahl, voraussichtlich im Juli, wird das Kabinett den 2. Entwurf der Regionalpläne verabschieden. Somit können wir nur abwarten. Aber wir, die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger sollten auf der Hut sein und spätestens während der 2. Anhörungsphase dazu Stellung nehmen. Während der 2. Jahreshälfte, also vom Sommer bis Ende des Jahres 2018 soll laut Innenministerium die nächste Anhörungsphase erfolgen.
Die „heiße Phase“ des Wahlkampfes zur Gemeindewahl am 6. Mai hat begonnen
Zusätzlich wird mit einigen im Ort aufgestellten Wahlplakaten für die AWG geworben.