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Anmerkungen zu dem Brief der Gemeindevertretung an die Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Veröffentlicht am 07.02.2016
Nach dem OVG-Urteil vom 20.01.2015 sind in Schleswig-Holstein im November 2015 neue mögliche Flächen (Abwägungsbereiche) für die Windenergienutzung veröffentlicht worden, darunter die Flächen an der Buckener Au und dem Bitternbek.
Um auf die Schutzwürdigkeit dieser Flächen hinzuweisen, haben sich Karl-Friedrich Wehner und Hartmut Ralf mit einem
Briefentwurf im Amt Mittelholstein bei Herrn Lahrsen getroffen, der dann die sachliche Richtigkeit dieses Briefes
bestätigt hat.
Als dieser dann im Bau-, Wege- und Umweltausschuss am 19. Januar 2016 beraten worden war, brach ein „Sturm im
Wasserglas“ aus, der dann am 2. Februar auf der Sitzung der Gemeindevertretung während der Einwohnerfragestunde in
kränkende Aggression mündete, mit der Bezeichnung „blindwütige Ideologen“.
Die ganze Aufregung bezog sich darauf, dass in dem Brief aus dem Landschaftsrahmenplan zitiert wurde, der laut
Auskunft des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume derzeit unbefristet weiter
gilt.
Wir bedauern diese völlig grundlose Frontenbildung, die wir längst für überwunden hielten. Um die Gemüter zu
beruhigen und den Frieden wieder herzustellen, wurde dann der Brief ohne die Passagen über den Landschaftsrahmenplan
von der Gemeindevertretung mit 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen beschlossen.
Zum ersten
Entwurf
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Zum Brief an
die Landesplanungsbehörde
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Zu den 5 Anlagen des Briefes
Weiterleitung zum Sitzungsdienst des Amtes Mittelholstein
In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 6. Februar 2016 wird über die GV-Sitzung berichtet: Initiative in Meezen: Seeadler und Rotmilan lassen für Windkraftanlagen keinen Platz
Zum Bericht
der Landeszeitung
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