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Aktuelles zur Windenergieplanung in der Buckener Au-Niederung

Veröffentlicht am 08.09.2026


Der diesjährige Ostergruß der AWG Meezen und Stand der Windenergie-Planung endete mit den Sätzen:
„Hoffen wir, dass die Stellungnahmen der AWG und des Kreises Steinburg zur Rücknahme des Vorranggebietes PR2_RDE_004 im 2. Entwurf führen. Dann bliebe den drei Gemeinden Grauel, Meezen und Poyenberg die Zerstörung des Landschaftsbildes des Buckener Au-Tales erspart.“
Inzwischen ist im Juli 2026 der 2. Entwurf der Regionalpläne zum Thema Windenergie veröffentlicht worden, aber unsere Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Es wird an der Ausweisung der Fläche RDE_004 als Vorranggebiet festgehalten.
In der Erwiderung zu unserer Stellungnahme zum 1. Entwurf heißt es in der Synopse:
„Die zu erwartenden Veränderungen des Landschaftsbildes beziehungsweise der Naturlandschaft sind in Abwägung mit den Zielsetzungen für die Energiewende hinnehmbar. [...] An den Ausführungen in der Abwägungsentscheidung wird festgehalten.“
Bei der Durchsicht der Synopse fallen zudem die Stellungnahme der Windpark Poyenberg GmbH zur Fläche RDE_004 und 006 sowie die Stellungnahme der ERG Germany GmbH aus Hamburg zum südlich der L123 gelegenen Teil der Potenzialfläche RDE_008 dadurch auf, dass darin u. a. Nutzungsverträge mit Flächeneigentümern bzw. privatrechtlich gesicherte Flächen zur zusätzlichen Ausweisung von Vorranggebieten herangezogen werden.
Mit folgender Abbildung versuchen wir erneut, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplans Wind vom Juli 2026, die Landesplanung von einer notwendigen Freihaltung der gesamten Buckener Au-Niederung - von Jahrsdorf bis Mörel - zu überzeugen.
Es folgen Passagen aus unserem Schreiben vom 25.08.2026 an die Landesplanung:


Satellitenbild der Buckener Au-Niederung – Potenzialflächen (violett), Vorranggebiete (orange)


Angesichts der Tatsache, dass in beiden Entwürfen die gesamte Buckener Au-Niederung freigehalten wurde (Potenzialflächen sind violett kartiert), stellt sich die Frage, warum ausnahmsweise in der Potenzialfläche RDE_004 ein 85,1 Hektar großes, orange kartiertes Vorranggebiet ausgewiesen werden soll.
Bereits in der Karte erscheint das Gebiet als Fremdkörper, erst recht in der Realität mit dann errichteten 250 Meter hohen WEA.
Wir hatten erwartet, dass die Potenzialfläche RDE_004 mit der gleichen Begründung als Vorranggebiet nicht übernommen wird, wie im Datenblatt der benachbarten Fläche RDE_006:
„Aufgrund der in diesem Bereich fehlenden weithin sichtbaren Vorbelastung wird dem Freihalteinteresse ein höheres Gewicht eingeräumt.“
Auch in der Abwägungsentscheidung im Datenblatt zur Fläche RDE_008 heißt es u.a.:
„Es besteht hier keine Vorbelastung durch WEA, die im Einzelfall für eine Inanspruchnahme dieses Bereiches sprechen könnte. Zudem soll mit der Freihaltung dieses Bereiches an anderer möglichst mit WEA vorbelasteter Stelle die Inanspruchnahme der Umgebungsbereiche im Einzelfall ermöglicht werden. Daher wird dieser Bereich von einer Windenergienutzung ausgeschlossen.“
In der Erwiderung zu unserer Stellungnahme wird diesmal andersherum argumentiert:
„Die zu erwartenden Veränderungen des Landschaftsbildes beziehungsweise der Naturlandschaft sind in Abwägung mit den Zielsetzungen für die Energiewende hinnehmbar. Die Ausweisung erfolgt zugunsten einer Freihaltung großer, besonders wertvoller Naturräume an anderer Stelle.
Und Herr Tasch erläutert im Schreiben an die AWG Meezen vom 14.07.2026:


„Die erstmalige Inanspruchnahme bisher freigehaltener Räume ist dem erforderlichen Flächenzuwachs zuzuschreiben. Ziel ist es, stark vorbelastete Räume möglichst nicht noch weiter zu belasten und dafür auch an bisher unbelasteten Stellen Gebiete auszuweisen, um so einen gewissen Lastenausgleich zu schaffen.
Fazit: Wertvoller Naturraum (RDE_006, RDE_008) kann einerseits u.a. wegen fehlender Vorbelastung freigehalten werden, zuungunsten möglicher bereits durch WEA vorbelasteter Gebiete.
Aber unvorbelasteter, wertvoller Naturraum (RDE_004) soll andererseits wegen des „erforderlichen Flächenzuwachses“ geopfert werden, um große, besonders wertvolle Naturräume an anderer Stelle freizuhalten oder um stark vorbelastete Räume möglichst nicht noch weiter zu belasten.

Diese in sich widersprüchliche Argumentation ist nicht nachvollziehbar.

Wir möchten nicht annehmen, dass das von der Landesplanung zur Kenntnis genommene Werbeschreiben der Windpark Poyenberg GmbH vom 04.05.2024 womöglich die Abwägungsentscheidung zugunsten des Vorranggebiets RDE_004 beeinflusst hat.
Bekanntlich werden Gebiete, in denen erstmalig WEA errichtet wurden, oft anschließend aufgrund der Vorbelastung erweitert. Es besteht also die Gefahr, dass auch die Fläche RDE_008, zumindest der südlich der L123 gelegene Teil, demnächst – wie von der ERG Germany GmbH bereits eingefordert – wegen Vorbelastung überplant werden wird.


Der Kreis Steinburg hält die Fläche RDE_004 für nicht geeignet und der Kreis Rendsburg-Eckernförde erneuert in seiner Stellungnahme zum 2. Entwurf seinen Hinweis auf Talräume und Landschaftsbild:
„In der Konfliktrisikoanalyse wird auf die Betroffenheit von Talräumen hingewiesen. Talräume sind oft zugleich Niedermoorgebiete, die im Klimaschutz eine erhebliche Bedeutung aufweisen. In den Talräumen und am Rand von Talräumen ist eine weit wirksame visuelle Wahrnehmbarkeit gegeben. Es ist das Landschaftsbild zu beachten. Als Beispiel dafür ist das Gebiet PR2_RDE_004 zu nennen. Dieses ist diesbezüglich zu prüfen.“
Auch wir fordern eine erneute Überprüfung, ob angesichts des obigen Satellitenbildes die Ausweisung der 85,1 Hektar als Vorranggebiet zum Erreichen des Flächenziels wirklich erforderlich ist.

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